Mit dem Antrag auf Stromsteuerrückerstattung nach § 9a und § 9b StromStG können Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft finanziell entlastet werden, die versteuerten Strom für betriebliche Zwecke nutzen.
Die GridVis unterstützt den Prozess der Antragstellung mit einem entsprechendem Datenexport und einem Teil der erforderlichen Nachweise als Anhang.
Sie finden den Datenexport Stromsteuerrückerstattung §9a und §9b unter Berichte → Neuen Bericht anlegen → Datenexporte.
Die Konfiguration des Datenexports erfordert eine genaue Kenntnis über die Messstellen und die Ziele des Rückerstattungsverfahren. Wir empfehlen, externe Beratungsdienstleister zur Unterstützung in Anspruch zu nehmen: https://www.janitza.com/de-de/partner-fuer-stromsteuerrueckerstattung |